Allgemeine Geschäftsbedingungen v. 1.1.2008
1 Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Buchungen bezüglich
der Hochzeitsfotografie und der Anmietung bzw. Vermittlung von Oldtimern sowie
für sonstige Nebenleistungen. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn
er vom Vermieter schriftlich per Buchungsbestätigung bestätigt wurde.
Die Schriftform ist vorzugsweise per Email zu wahren.
2 Geschäftsgegenstand
(a) Die Hochzeitsfotografie: Wird von dem Fotografen Steven Meissner oder
in Absprache mit dem Kunden von einem Partnerfotograf ausgeführt. An-
und Abreise innerhalb einer Entfernung von 50km vom Betriebsstandort Zeuthen
ist kostenfrei. Darüberhinaus wird eine Entfernungspauschale i.H.v. €1,-/km
einfache Entfernung.
(b) Die Vermietung von Oldtimern: Der Mietvertrag für die firmeneigenen
Oldtimern (z.Z. nur der 1955er Bel Air, 1955er Buick und der 1956er Cadillac)
beinhaltet immer einen Fahrer. Die Mindestanmietung für einen Oldtimer
mit Chauffeur beträgt 2 Stunden, die Mietzeit berechnet sich von/zu Betriebssitz.
Der Fahrer wird im Auftrag des Kunden tätig und ist für das Fahrzeug
während der Mietzeit verantwortlich, der Fahrer hat das Recht Kundenwünsche
abzulehnen wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, oder
das Risiko besteht, das Fahrzeug oder Fahrgäste zu Schaden kommen könnten.
Die o.g. eigene Fahrzeuge sind amtlich konzessionierte Mietwagen, gewerblich
zugelassen und entsprechend ordungsgemäß versichert.
(c) Die Vermittlung von Oldtimern: Alle anderen Fahrzeugen ausser die 3 o.g.
sind Fremdfahrzeuge anderer Parteien, i.d.R. Privatpersonen, die lediglich
von uns vermittelt werden um den Kunden ein möglich breites Sortiment
an Fahrzeuge anbieten zu können. Classic55 übernimmt für diese Fremdfahrzeuge
keinerlei Verantwortung da wir nur eine vermittelnde Rolle übernehmen in deren
Vermarktung. Insbesonders wird darauf hingewiesen dass wir keinerlei Haftung
übernehmen für evtl. Schäden die aus einer Anmietung oder sonstige
Nutzung dieser Fremdfahrzeuge entstehen könnte.
3 Vertragserfüllung
Sollte der Fotograf bzw. Vermieter einen vereinbarten Termin durch technische
Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand (z.B. Schnee, Glatteis
oder Streusalz) plötzliche schwere Krankheit oder gesetzliche Auflagen
nicht erfüllen können, so hat der Auftraggeber (auch wegen der Einmaligkeit
des Fahrzeuges) keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. In diesem
Fall erhält der Auftraggeber die geleistete Anzahlungen zurück.
Weitere Regresse gegenüber dem Fotograf bzw. Vermieter sind ausgeschlossen.
Für eine nicht termingerechte Zurverfügungsstellung von Fahrzeugen
durch äußere Umstände (z.B. erhebliche Verkehrsstörungen)
übernimmt Classic55.de keinerlei Haftung. Das Geltendmachen von daraus
abgeleiteten Schadenersatzansprüchen durch den Auftraggeber ist in jedem
Fall ausgeschlossen. Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des
Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden von
Classic55.de, und sind in Bar vor Ort vor der Abreise zu bezahlen. Diese Mehrkosten
berechnen sich nach dem vereinbarten Stundensatz für jede angefangene
Viertelstunde, z.Z. €25,-/Viertelstunde. Einen Anspruch seitens des Auftraggebers
auf eine unverbindliche Hochzeitsserie bei einer Classic Service Oldtimer-Vermietung
besteht nicht.
4 Vertragsstornierung
Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich - vorzugsweise
per Email - erfolgen. Bei Stornierungen seitens des Auftraggebers werden die
Anzahlungen nicht erstattet bzw. wird ein Stornogebühr i.H.v. €100,-
fällig..
5 Preise und Anzahlungen
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt
es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste für Hochzeitsfotografie
bzw. Oldtimer-Vermietungen. Sondertarife haben nur dann Geltung, wenn sie
schriftlich bestätigt worden sind. Für jeden Auftrag wird eine Anzahlung
fällig. Der Restbetrag des Auftrages ist spätestens zwei Wochen
vor Ausführung zu überweisen bzw. dem Fahrer in Bar zu zahlen. Mit
unsere Bestätigung ist der Termin verbindlich festgelegt.
Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer
(z.Z. 19%). Das Honorar für Fotoleistungen muss bei persönlicher
Übergabe der Fotos, Bar oder per Überweisung vor der Übergabe
der Fotos gezahlt werden.
6 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen
Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen an den Fahrzeugen.
Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen,
Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für
alle Folgeschäden. Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen
Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugs gilt eine Verjährungsfrist
von drei Monaten, vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses
an gerechnet.
Wegen der Größe des Fahrzeuges obliegt der Mieter/Fahrer einer
besonderen Sorgfaltspflicht. Unwegsame Strecken sind wegen der geringen Bodenfreiheit
zu umfahren. Enge Straßen sind zu meiden. Keinesfalls darf gegen bestehende
Verkehrsvorschriften verstoßen werden.
Das Fahrzeug ist im gesetzlichen Rahmen haftpflichtversichert. Eventuelle
Schäden des Mieters über diesen Rahmen hinaus können beim Vermieter
nicht geltend gemacht werden. Rauchen, essen und trinken ist in allen Fahrzeugen
untersagt.
7 Bildrechte
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den
privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte
wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist
nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet
des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der
Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch
zur Illustration zu verwenden.
Für Auftraggeber die im Interesse der Öffentlichkeit stehen oder
aus sonstigen Gründen die Verwendung des Fotomaterial durch Classic55
ablehnen, müssen Exklusivrechte und eine Sperrung der Fotos gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von 25% auf das jeweilige Grundhonorar.
8 Gerichtstand und Erfüllungsort ist Königs Wusterhausen.